Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89   

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BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89 (https://dejure.org/1990,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1990 - 1 C 13.89 (https://dejure.org/1990,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1990 - 1 C 13.89 (https://dejure.org/1990,2070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eignungsvoraussetzungen eines Sachverständigen - Überprüfungsflüge - Zuverlässigkeit - Luftrechtliche Verstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuverlässigkeit als Eignungsvoraussetzung für die Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 192 (Ls.)
  • DVBl 1991, 405
  • DÖV 1991, 434
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 C 73.86

    Voraussetzungen der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89
    Zu den Eignungsvoraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge gehört auch die Zuverlässigkeit hinsichtlich dieser Sachverständigentätigkeit (wie Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 8).

    Wie in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 8 = GewArch 1989, 162) bereits geklärt ist, sind die Anerkennungsvoraussetzungen für fliegerische Sachverständige in § 128 Abs. 5 und 10 LuftPersV nicht abschließend aufgeführt.

    Sie kann daher durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, soweit dies durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89
    Das Berufungsgericht hat diese Frage zu Recht in vollem Umfang nachgeprüft; denn der Anerkennungsbehörde steht insoweit kein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungsspielraum zu (vgl. für den Sachverständigen nach § 36 GewO: Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 -).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 9 B 13640.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89
    Da das Berufungsurteil die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde besitzt (§§ 98 VwGO, 418 ZPO), genügt das bloße Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung nicht den Anforderungen, die § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Darlegung eines Verfahrensfehlers stellt (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1983 - BVerwG 9 B 13640.81 -).
  • VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461

    Mangelnde Eignung zum öffentlich bestellten Sachverständigen

    Die Eignung verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12) neben der besonderen praktischen Erfahrung auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen Vorgaben.

    Erforderlich ist unter anderem, dass der Sachverständige alle einschlägigen Vorgaben für die Gutachtenserstellung einhält (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 27.12.2006 - 8 CS 06.2084

    Widerruf der Anerkennung als Prüfer für Freiballonführer

    Der Prüfer muss nicht nur selbst das betreffende Luftfahrzeug sicher führen können, sondern auch die Gewähr dafür bieten, bei Dritten eine solche Fähigkeit ordnungsgemäß zu überprüfen und zu bescheinigen (vgl. BVerwG vom 4.9.1990 Az. 1 C 13/89 - Juris-DokNr. WBRE310348602).

    Diese Anforderungen dürfen andererseits vor dem Hintergrund des Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und des auch bei Eingriffen in die Berufsausübungsfreiheit (Prüfertätigkeit als Form der Berufsausübung; vgl. BVerwG vom 4.9.1990 a.a.O.) zu beachtenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht übersteigert werden.

  • BVerwG, 15.11.1991 - 1 B 136.91

    Eignungsbedenken gegen Sachverständigen i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO

    Zur Eignung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gehört - neben der fachlichen - die persönliche Eignung, insbesondere Unabhängigkeit, Neutralität und charakterliche Zuverlässigkeit (vgl. Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 10).
  • VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.1186

    Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12) ist für die fachliche Eignung neben der besonderen praktischen Erfahrung auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen theoretischen Vorgaben erforderlich.
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

    Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der

    Dieses hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung (u.a. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 232, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38 ff.) zutreffend ausgeführt, dass die öffentliche Bestellung als Sachverständiger neben der fachlichen auch die persönliche Eignung des Betreffenden erfordert, was nicht nur die Fähigkeit zur Erstellung ordnungsgemäßer Gutachten, sondern auch die Bereitschaft hierzu verlangt, und dass an dieser Bereitschaft des Klägers Zweifel bestünden (UA S. 12 unten, S. 13 unten).
  • BVerwG, 31.05.1995 - 2 B 31.95

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der grundsätzlichen

    Da das Berufungsurteil die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde besitzt (§§ 98 VwGO, 418 ZPO), genügt das bloße Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines Verfahrensfehlers stellt (vgl. Urteile vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - und - BVerwG 1 C 14.89 - ).
  • BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 66.94

    Rückerstattung des Ausbildungsgeldes wegen Entlassung eines

    Durch bloßes Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung, der Kläger habe in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bestimmte Erklärungen abgegeben, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht bezeichnet werden (vgl. Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - ebenso Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 14.89 - ).
  • VG München, 18.12.2017 - M 16 S 17.4210

    Widerruf öffentliche Bestellung als Sachverständiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12) verlangt die Eignung neben der besonderen praktischen Erfahrung auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen Vorgaben.
  • VGH Bayern, 18.11.2010 - 19 ZB 08.3154

    Ausschluss wegen Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen zur Beseitigung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 16.12.2008 - 1 C 37/07, RdNr. 13, U.v. 25.8.2009 - 1 C 30/08, RdNr. 13 und U.v. 1.2.2010 - 1 C 13/89, RdNr. 8) ist durch die strikt geltende Titelerteilungssperre mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1. Januar 2005 eine gegenüber früher erheblich verschärfte Rechtslage entstanden, ohne dass der betroffene Ausländer noch Rechtsschutz gegen den Offensichtlichkeitsausspruch im vorangegangenen, abgeschlossenen Asylverfahren erlangen könnte.
  • VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 344/02

    Alter; Altersgrenze; Anerkennung; Berufsausübung; Einführung; Ermessen; Gesetz;

    Sie kann daher sowohl durch Gesetz oder auch aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, soweit dies durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (BVerwG, Urt. v. 04.09.1990 - 1 C 13/89 -, Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 10).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1958
VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90 (https://dejure.org/1990,1958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.1990 - 14 S 1252/90 (https://dejure.org/1990,1958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 1990 - 14 S 1252/90 (https://dejure.org/1990,1958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur satzungsgemäßen Einführung einer generellen Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige

  • rechtsportal.de

    Altersbegrenzung für öffentlich bestellte Sachverständige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altersgrenze für Sachverständige? (IBR 1991, 405)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 192
  • NVwZ-RR 1991, 193
  • VBlBW 1991, 107
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1988 - 6 A 9/88

    Bekanntmachung; Satzung; Landesrecht; IHK

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Die Einführung der Altersgrenze soll das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Einrichtung des öffentlich bestellten Sachverständigen erhalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.1988, GewArch 1989, 20).

    Als Übergangsregelung für die Umstellung auf die neue Rechtslage kann § 24 Abs. 2 SVO, der die Möglichkeit einer befristeten Verlängerung eröffnet, für ausreichend angesehen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.1988, aaO).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Denn grundsätzlich können auch Satzungen den Gesetzesvorbehalt erfüllen, sofern wesentliche, das Grundrecht stark beeinträchtigende Entscheidungen vom Gesetzgeber selbst getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 09.05.1972, BVerfGE 33, 125).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Aber auch materiell ist die Festsetzung der Altersgrenze mit Art. 12 GG vereinbar, denn sie ist durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich; die dadurch bewirkte Beschränkung der Berufsausübung ist den Betroffenen auch zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.07.1987, BVerfGE 76, 196 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes besteht entgegen der Ansicht der Antragsteller kein Anlaß für eine einstweilige Anordnung, wenn einer in der Hauptsache erhobenen Klage keine Erfolgsaussichten zukommt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, NJW 1989, 827 f.).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Denn in all diesen Entscheidungen beendet das Erreichen der Altersgrenze eine umfassende Berufstätigkeit wie die der Hebamme oder des Bezirksschornsteinfegers (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16.06.1959, BVerfGE 9, 339 ff.; Urteil vom 30.04.1952, BVerfGE 1, 264 ff.).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Diese stellt die Zuerkennung einer besonderen Qualifizierung dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.1957, GewArch 1956, 57, 78; Beschluß vom 03.02.1986, GewArch 1986, 127; Urteil vom 26.06.1990 -- 1 C 10.88 --).
  • BVerwG, 03.02.1986 - 1 B 4.86

    Bedürfnisprüfung bei öffentlicher Bestellung eines Sachverständigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Diese stellt die Zuerkennung einer besonderen Qualifizierung dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.1957, GewArch 1956, 57, 78; Beschluß vom 03.02.1986, GewArch 1986, 127; Urteil vom 26.06.1990 -- 1 C 10.88 --).
  • VerfGH Bayern, 12.05.1989 - 6-VII-87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Nach einhelliger Rechtsprechung schließt die Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften über die Voraussetzungen der Bestellung als notwendiges Korrelat auch die Berechtigung ein, die Beendigung der Bestellung, so z.B. durch Festsetzung einer Altersgrenze, zu regeln (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 12.05.1989, GewArch 1989, 236; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.1989, GewArch 1990, 52).
  • VG Freiburg, 20.08.2001 - 7 K 1673/00

    Höchstaltersgrenze für Sachverständige

    Auch wenn damals - anders als in der derzeit geltenden Fassung des § 36 Abs. 3 GewO - das Recht zur Regelung altersmäßiger Anforderungen nicht ausdrücklich genannt wurde, eröffnete § 36 Abs. 3 GewO schon in der damaligen Fassung das Recht, in der Satzung eine Beendigung der Bestellung durch Festsetzung einer Altersgrenze zu regeln (vgl BVerfG, Beschl.v. 16.12.1990, GewArch 1991, 103 unter Hinweis auf das Gesetzgebungsverfahren; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, GewArch 1991, 32 m.w.N.).

    Da es sich bei der öffentlichen Bestellung nicht um ein eigenes Berufsbild handelt - der Kläger kann den Beruf eines Sachverständigen für Personenversicherungen auch nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung weiter ausüben - kommt die Bestimmung einer Altersgrenze im vorliegenden Fall einer Berufsausübungsregelung gleich und ist an deren Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.).

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.) ausgeführt, die intellektuelle Leistungsfähigkeit lasse in der Regel mit zunehmendem Alter nur unmerklich nach, wobei das Ausmaß des Nachlassens im Allgemeinen erst dadurch erkennbar werde, dass es zu Fehlleistungen komme, die im Interesse derjenigen, die auf die Einrichtung des öffentlich bestellten Sachverständigen vertrauen, gerade vermieden werden solle.

    Es bestehen insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass das auf Grund langjähriger Tätigkeit erworbene fachliche Ansehen und das damit verbundene Vertrauen eines Sachverständigen allein wegen Erlöschens der öffentlichen Bestellung infolge Erreichens der Altersgrenze verloren gehen könnten (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.; ferner BVerfG, Beschl.v. 16.12.1990, a.a.O.).

    Dies gilt um so mehr, als die öffentliche Bestellung und Vereidigung schon im Jahr 1992 ausdrücklich auf Widerruf erfolgt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.).

    Streitwertbeschluss: Der Streitwert für das Verfahren wird gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG auf 20.000.- DM festgesetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 18.09.1990, - 14 S 1252/90 -).

  • VG München, 21.10.2008 - M 16 K 08.644

    Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

    Die Zuerkennung stellt eine besondere Qualifizierung dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32).

    Das Gericht teilt für die vorgenommene Skizzierung dieses Berufsfeldes deshalb die hierzu getroffenen Erwägungen der Rechtsprechung, etwa des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1957 (BVerwGE 5, 95) und vom 25. März 1992 (BayVBl 1992, 493), des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. Mai 1989 (GewArch 1989, 236), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 1991 (GewArch 1991, 107), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. September 1990 (GewArch 1991, 32) und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. Juli 1989 (GewArch 1990, 52).

    Dabei genügt § 36 Abs. 3 GewO i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 12 und § 91 Abs. 1 Nr. 8 Handwerksordnung -HwO- auch den an eine solche gesetzliche Ermächtigung zu stellenden Anforderungen (VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32).

    Die intellektuelle Leistungsfähigkeit lässt in der Regel mit zunehmenden Alter nur unmerklich nach, wobei das Ausmaß des Nachlassens im allgemeinen erst dadurch erkennbar wird, dass es zu Fehlleistungen kommt, die im Interesse derjenigen, die auf die Einrichtung des öffentlich bestellten Sachverständigen vertrauen, gerade vermieden werden sollen (VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32).

    Mit dem VGH Baden-Württemberg (vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32) ist davon auszugehen, dass sich die Festlegung einer Altersgrenze aufgrund allgemeiner Erfahrungen über altersbedingtes Nachlassen der Leistungsfähigkeit lediglich am Durchschnitt orientieren kann und in keinem Einzelfall das Urteil einschließt, der von der Regelung betroffene Sachverständige erfülle persönlich nicht mehr die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung.

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413

    Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus

    Damit soll erreicht werden, die mit der Bestellung zum vereidigten Sachverständigen verbundene besondere Qualifikation denjenigen vorzubehalten, die körperlich und geistig in der Lage sind, den aus dieser Qualifikation resultierenden Anforderungen zu genügen und dem mit ihr verbundenen Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Qualität des Sachverständigen und seiner Gutachten gerecht zu werden (vgl. VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32/33).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass der Abbau des individuellen geistigen Leistungsvermögens mit zunehmendem Alter in der Regel zunächst nur unmerklich erfolgt und in seinem Ausmaß oftmals erst dadurch erkennbar wird, dass hierdurch bedingte Fehlleistungen auftreten (vgl. VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32; OVG NW vom 7.7.1989 GewArch 1990, 52).

  • VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565

    Altersgrenze für öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Das Gericht teilt für die vorgenommene Skizzierung dieses Berufsfeldes die hierzu getroffenen Erwägungen der Rechtsprechung, etwa BVerwG vom 29.5.1957, BVerwGE 5, 95 und vom 25.3.1992, BayVBl 1992, 493; des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vom 12.5.1989, GewA 89, 236), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 6.12.1991, GewA 1991, 107), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vom 18.9.1990, GewA 1991, 32) und des OVG Münster (vom 7.7.1989, GewA 90, 52).

    Der grundsätzlich zulässige Eingriff in das Recht auf Berufsausübungsfreiheit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist durch § 36 Abs. 3 Nr. 1 GewO und Art. 7 AGIHKG formellgesetzlich ausreichend und hinreichend bestimmt bezeichnet und legitimiert (vgl. etwa VGH Mannheim vom 18.9.1990, a.a.O., und VG München vom 20.4.1998, Az.: M 16 E 98.1000).

  • VG Braunschweig, 28.04.2006 - 2 B 176/06

    Alter; Altersgrenze; Berufsfreiheit; Flugmedizin; flugmedizinischer

    Die intellektuelle Leistungsfähigkeit lässt in der Regel mit zunehmenden Alter nur unmerklich nach, wobei das Ausmaß des Nachlassens im Allgemeinen erst dadurch erkennbar wird, dass es zu Fehlleistungen kommt, die im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs vermieden werden sollen (vgl. zur Einführung einer Altersgrenze für Sachverständige VGH Mannheim, Beschl. v. 18.09.1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 1991, 192).

    Sie steht im Einklang mit den langjährig gewonnenen Erfahrungen, wonach der Durchschnitt der Berufstätigen gerade im siebten Lebensjahrzehnt eine Abnahme der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit erfährt (VGH Mannheim, Beschl. v. 18.09.1990, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 12 ME 275/06

    Antrag auf Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger für die Erteilung

    Der Senat tritt insoweit der - wenn auch nicht vor dem Hintergrund des (gemeinschaftsrechtlichen) Diskriminierungsverbotes, sondern dem des Art. 12 Abs. 1 GG angestellten - Erwägung des Verwaltungsgerichts bei, dass die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals eine wesentliche Grundlage für die Sicherheit des Luftverkehrs darstellt und deshalb die erforderlichen Tauglichkeitsüberprüfungen in zuverlässiger und fehlerfreier Weise erfolgen müssen, wobei Gefährdungen, die nach der Lebenserfahrung von älteren, nicht mehr voll leistungsfähigen flugmedizinischen Sachverständigen ausgehen können, vermieden werden müssen, was in zulässiger Weise durch die generalisierende und typisierende Bestimmung einer Altersgrenze von 68 Jahren sichergestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne zur materiellen Rechtfertigung von beruflichen Altersgrenzen allgemein: BVerfG, Beschluss vom 4.5.1983 - 1 BvR 46, 47/80 -, BVerfGE 64, 72, 82 ff; Beschluss vom 31.3.1998 - 1 BvR 2167/93 u. 2198/93 -, NJW 1998, 1776 ff; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.9.1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 1991, 192 ff; Hess. LSG, Urteil vom 15.3.2006 a.a.0.).
  • VG Arnsberg, 14.02.2007 - 7 L 25/07

    Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige

    OVG, Beschluss vom 9. November 2006 - 12 ME 194/06 -, a.a.O.; zu beruflichen Altersgrenzen allgemein: BVerfG, Beschluss vom 31. März 1998 - 1 BvR 2167/93 u. 2198/93 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. September 1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 1991, 192 f.; Hess. LSG, Urteil vom 15. März 2006 - L 4 KA 32/05 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 6 S 888/90

    Versagung der Eingliederungshilfe in das Arbeitsleben

    Schließlich gibt es auch für anerkannte Sachverständige häufig Altersgrenzen (vgl. z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 2 der bad.-württ. Bausachverständigenverordnung vom 15.07.1986, GBl. S. 305 und Beschluß des erk. Gerichtshofs v. 18.09.1990 -- 14 S 1252/90 --, VBlBW 1991, 107, zur Sachverständigenordnung einer IHK, jeweils hinsichtlich einer Altersgrenze von 68 Jahren).
  • VG Mainz, 21.03.2007 - 6 L 149/07

    Trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz: Öffentlich bestellter Sachverständiger

    Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger stellt lediglich eine Zusatzqualifikation dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 18. September 1990 - 14 S 1252/90 -, GewArch 1991, 32).
  • VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 344/02

    Alter; Altersgrenze; Anerkennung; Berufsausübung; Einführung; Ermessen; Gesetz;

    Eine darüber hinausgehende Verlängerung wurde unter Hinweis auf eine entgegenstehende gerichtliche Entscheidung abgelehnt (VGH Baden-Württemberg v. 18.09.1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 193 ff.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4143
BayObLG, 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90 (https://dejure.org/1990,4143)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90 (https://dejure.org/1990,4143)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 1990 - 3 ObOWi 65/90 (https://dejure.org/1990,4143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    LSchlG § 3 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ladenschlußgesetz § 3 Abs. 1
    Verkaufsschau am Sonntag: Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1138
  • NVwZ-RR 1991, 192
  • GRUR 1991, 875
  • DB 1991, 393
  • DÖV 1991, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90
    Soweit der Betroffene die Feststellungen sowie die Beweiswürdigung des Amtsgerichts angreift, übersieht er, dass es allein Aufgabe des Tatrichters ist, die erhobenen Beweise zu würdigen, den Sachverhalt festzustellen und zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden kann (§ 261 StPO , § 46 OWiG BGH NJW 1979, 2318).
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90
    Ladenschlussgesetz dient zugleich auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen (Bundesrats-Drs. Nr. 310/54 S.15; BGH GewArch 1976, 239; BVerwG GewArch 1968, 115).
  • OLG Hamm, 06.11.1984 - 4 U 259/84
    Auszug aus BayObLG, 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90
    Die Rechtsprechung ist deshalb, soweit ersichtlich, einheitlich der Auffassung, dass eine Öffnung für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden im Sinn des § 3 LadSchlG schon dann zu bejahen ist, wenn während der Ladenschlusszeiten der Inhaber oder das Verkaufspersonal anwesend ist und damit die - objektive - Möglichkeit einer entsprechenden Kontaktaufnahme besteht, eine geschäftliche Kontaktaufnahme also nicht ausgeschlossen werden kann (BGH GewArch 1976, 239; BayObLG vom 5.3.1980 - 3 Ob OWi 24/80; vgl. ferner OLG Stuttgart GewArch 1988, 343; OLG Hamm GewArch 1985, 203, 204; Ambs in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze Ladenschlussgesetz § 3 Anm.2; Neumann Das neue Ladenschlussgesetz § 3 Anm.6).
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